Was macht ein IT-Sicherheitsbeauftragter?

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IT-Sicherheit ist ein Thema, um das sich Verantwortliche in jedem Unternehmen, das Daten digital verarbeitet, Gedanken machen sollten. Doch im Alltag besteht die Gefahr, dass es beim guten Vorsatz bleibt, wenn nicht explizit ein Mitarbeiter, als IT-Sicherheitsbeauftragter, mit dieser Aufgabe betraut wird. Daher gibt es die Möglichkeit, einen Mitarbeiter vorzusehen, der sich haupt- oder nebenamtlich darum kümmert, das eigene System abzusichern.

Muss jedes Unternehmen einen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellen?

IT-Sicherheit ist vom Datenschutz zu unterscheiden. Der eine Bereich umfasst die Absicherung der IT-Infrastruktur, der andere den Umgang mit personenbezogenen Daten. Zu trennen sind beide Felder dennoch nicht. Bei einem Systemeinbruch durch einen Hacker, sind meistens auch persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern betroffen. Für die meisten Firmen gibt es zwar keine Pflicht, einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wenn aber Daten abfließen konnten, weil eklatante Sicherheitsmängel in der IT vorlagen, kann eine Haftung der Geschäftsführung gegeben sein. Diese kann sich, je nach Rechtsform des Unternehmens, aus nachfolgenden Gesetzen ergeben:

-Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG),

-dem Aktiengesetz (AktG),

-Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG).

Für Unternehmen, die eine Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) ausüben, ist die Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten ohnehin vorgeschrieben. Dies ist im IT-Sicherheitsgesetz festgelegt (IT-SIG). Zu den Unternehmen zählen beispielsweise Energieerzeuger, Telekommunikationsanbieter und Wasserwerke.

Wo ist ein IT-Sicherheitsbeauftragter angegliedert?

Die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten ist nicht starr festgeschrieben. Dies ist beim Datenschutz anders. Die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz in den Paragraphen 6 und 7 festgelegt. Unter anderem ist dort geregelt, dass er rechtzeitig in Entscheidungen eingebunden werden soll und nicht weisungsgebunden sein darf.

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Es ist sinnvoll, sich daran zu orientieren. Ein IT-Sicherheitsbeauftragter sollte direkt der Geschäftsführung unterstellt sein. Handelt es sich um einen Mitarbeiter der IT-Abteilung, besteht die Gefahr, dass es zu Interessenskonflikten kommt. Zudem sollte er standardmäßig gehört werden, bevor im IT-Bereich Entscheidungen getroffen werden. Außerdem muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, auf die für seine Tätigkeit notwendigen Informationen Zugriff zu bekommen. Daher muss er freien Zutritt zu allen Bereichen haben und Zugriff auf die Systeme bekommen. Sinnvoll ist es auch, ihm das Recht zu geben, Kontrollen durchzuführen.

Welche Aufgaben erfüllt ein IT-Sicherheitsbeauftragter?

Grundsätzlich soll ein IT-Sicherheitsbeauftragter über Aufbau und Struktur der Informationstechnik im Unternehmen Bescheid wissen. Ihm obliegt es, sich zu Beginn seiner Tätigkeit einen kompletten Überblick zu verschaffen. Dazu muss er genau wissen, wie und wo Daten erhoben und weiterverarbeitet werden. Es ist für ihn notwendig, Kenntnis zu haben, welche Systeme und was für Hardwareprodukte eingesetzt werden. Zudem muss er die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bereichen kennen. Dieses Wissen muss er laufend aktualisieren.

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Darüber hinaus muss er über die aktuelle Bedrohungslage informiert sein. Nur so ist ihm möglich, die konkrete Gefährdung des eigenen Unternehmens einzuschätzen. Dies kann sich auf Schadsoftware, wie beispielsweise als Mailanhänge kursierende Verschlüsselungstrojaner beziehen. Ebenso aber auch auf unsichere Hardware, wie zum Beispiel eingesetzte Router, deren Verschlüsselung angreifbar ist.

Aus diesen Informationen soll ein IT-Sicherheitsbeauftragter konkrete Maßnahmen zur Einhaltung und Verbesserung der Datensicherheit entwickeln und vorschlagen. Dies sollte in Form von Richtlinien oder eines Maßnahmenkatalogs geschehen. Wichtig ist es, die Schutzziele und Maßnahmen zur Einhaltung zu dokumentieren. Nur so kann das Unternehmen im Schadensfall nachweisen, dass es Vorkehrungen getroffen hat und nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Als Orientierung kann hierbei die Beschreibung eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dienen. Dort sind mögliche Gefahren systematisch in den Grundschutzkatalogen aufgelistet. Dies betrifft Elementarschäden wie Feuer und Wasser, aber auch Datenverlust durch Fehlbedienung oder Sabotage. Zudem werden dort konkrete Einschätzungen der Gefährdung von Geräten mit spezifischen Betriebssystemen gegeben. In der Folge sind dort Maßnahmen beschrieben, die zur Absicherung einzelner Endgeräte empfohlen werden.

Weitere Orientierungen können an den Normen:

– ISO/IEC 27001 (IT-Sicherheitsverfahren, Informationssicherheits-Managementsysteme, Anforderungen, zuletzt aktualisiert im Juni 2017) und

-ISO/IEC 27002 (IT-Sicherheitsverfahren – Leitfaden für das Informationssicherheits-Management, zuletzt aktualisiert im Oktober 2013)

erfolgen.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird in der Praxis nach Beratung mit der Geschäftsführung geschehen. Schließlich können durch Austausch unsicherer Hardware oder Umstrukturierung von Arbeitsabläufen Kosten entstehen.

Zudem sollten vorgegebene Richtlinien auch in Audits oder Revisionen kontrolliert werden.

Weiterhin muss ein IT-Sicherheitsbeauftragter den Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie sollen ihm aufkommende Fragen, die IT-Sicherheit betreffend, stellen können. Auch Schulungen der Mitarbeiter führt ein IT-Sicherheitsbeauftragter durch.

Bei konkreten Gefährdungen, soll er kurzfristige Warnungen und Verhaltenshinweise an die Mitarbeiter herausgeben.

Zudem erstellt ein IT-Sicherheitsbeauftragter, Pläne für das Verhalten im Schadensfall und macht diese den Mitarbeitern zugänglich.

Voraussetzungen für den IT-Sicherheitsbeauftragten

In gewisser Weise muss ein IT-Sicherheitsbeauftragter Allrounder im IT-Bereich sein. Er benötigt das notwendige Fachwissen im gesamten überwachten Bereich. Um Kontrollen durchführen zu können, muss er in der Lage sein, die verwendeten Systeme auch selber zu bedienen. Zudem müssen seine Vorschläge zur Verbesserung praxistauglich sein, was ebenfalls entsprechende Kenntnisse voraussetzt.

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Darüber hinaus muss er über aktuelle Entwicklungen in der Hardware, hier insbesondere in sicherheitsrelevanten Belangen, informiert sein.

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Insbesondere aber muss er Kenntnisse im Bereich der IT-Security haben. Angriffe lassen sich am wirksamsten abwehren, wenn man weiß, wie sie im Detail funktionieren. Auch kann nur dann eine Überprüfung der eigenen Systeme auf eine Anfälligkeit erfolgen.

Einige Universitäten bieten Studiengänge mit Spezialisierung auf den Bereich an. Zudem gibt es diverse Anbieter von Fortbildungen und Zertifizierungen für dieses Tätigkeitsfeld.

Für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Variante interessant, einen IT-Sicherheitsbeauftragten von einem externen Dienstleister zu verpflichten. Dies vermeidet den Schulungsaufwand eigener Mitarbeiter. Zudem kann es eine objektive Herangehensweise garantieren, wenn eine externe Person die Aufgabe übernimmt. Diese wird üblicherweise keine persönlichen Bindungen zu den Mitarbeitern haben und auch gegenüber der Geschäftsführung unbefangener auftreten. Weiterhin hat dieses Modell einen Vorteil, wenn die Größe der eigenen IT-Landschaft es nicht rechtfertigt, einen Mitarbeiter komplett mit der Aufgabe der IT-Sicherheit zu betrauen.

Fazit

Jedes Unternehmen tut gut daran, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ob ein IT-Sicherheitsbeauftragter bestellt werden soll. Einerseits trägt es die Verantwortung für die ihm anvertrauten Daten, was bis zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Missbrauch führen kann. Andererseits gibt es inzwischen Bedrohungen, wie Verschlüsselungstrojaner, die auch umsichtige und vorsichtige Unternehmen betreffen und erhebliche Schäden anrichten.