Was ist eine Fibu?
Die Finanzbuchhaltung – kurz FiBu – ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und umfasst die Bereiche kaufmännische Buchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung, Abstimmungsbogen und Lohnliste.
Dabei liefert die Finanzbuchhaltung das Zahlenmaterial für die Erstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Aus diesen beiden Teilbereichen lassen sich die Lage und der Gesamterfolg eines Unternehmens erkennen.
Ein geschichtlicher Überblick über die Entstehung der Finanzbuchhaltung
Das Führen von Handelsbüchern war bereits im Altertum üblich. Ein Vorläufer der heutigen Buchführung entwickelte sich jedoch erst im 14./ 15. Jahrhundert. Eine Bilanz zu erstellen, war damals noch nicht üblich. Vielmehr wurde lediglich ein Übertrag aus einem vollgeschriebenen Handelsbuch auf ein neues Handelsbuch vorgenommen.
Die doppelte Buchführung entstand Ende des 15. Jahrhunderts in Italien. Aus dieser Zeit gibt es auch die ersten ordentlichen Abschlüsse. Einheitliche Regeln dafür gab es damals jedoch noch nicht.
Die ersten gesetzlichen Abschlussregeln
Erste gesetzliche Abschlussregeln wurden mit der ordonnance de commerce Ende des 16. Jahrhunderts eingeführt. Diese Regelung schrieb vor, dass Unternehmen alle zwei Jahre eine Inventur durchzuführen haben.
In Deutschland wurden bis in das 19. Jahrhundert Geschäftsabschlüsse nur anhand der Aufzeichnungen von Büchern vorgenommen. Mit der Entwicklung des Handelsrechts wurden dann in Deutschland ab Mitte des 19. Jahrhunderts gesetzliche Regelungen über Inventur und Bilanz vorgeschrieben.
Die Bilanz als Teilbereich der FiBu
Vereinfacht dargestellt ist die Bilanz als Teilgebiet der Finanzbuchhaltung die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens. Die Bilanz ist gleichzeitig der Abschluss des Rechnungswesens für einen bestimmten Zeitpunkt.
In den meisten Fällen ist dies am 31.12. eines Jahres der Fall. Dieser sogenannte Bilanzstichtag zeigt eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt auf.
Während auf der Aktivseite die Mittelverwendung dargestellt wird, zeigt die Passivseite das Fremdkapital, also die Ansprüche von Gläubigern sowie den Saldo aus Aktiv- und Passivseite auf. Aktiv- und Passivseite müssen am Ende einer Bilanzerstellung stets ausgeglichen sein, also den gleichen Betrag aufweisen.
Bilanzen haben bei der Finanzbuchhaltung insgesamt drei Aufgaben zu lösen
Mit der Erstellung von Bilanzen werden in Unternehmen drei Aufgaben gelöst:
– Es erfolgt eine genaue Bestimmung von Vermögen und Kapital nach den Grundsätzen der Bilanzierung.
– Vermögen und Fremdkapital werden bewertet.
– Es erfolgt eine Gliederung von Vermögen und Kapital, die sogenannte Bilanzgliederung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als weiterer Teilbereich der Finanzbuchhaltung
Die GuV ist ebenfalls ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung (FiBu) und zeigt die Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge einer bestimmten Rechnungsperiode auf. Meist ist diese Rechnungsperiode auch das Geschäftsjahr, was üblicherweise vom 1.01. bis 31.12. eines Jahres dauert. Die GuV ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und wird in § 242 III HGB geregelt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss klar und übersichtlich dargestellt werden, damit berechtigte Außenstehende einen schnellen Einblick über die Ertragslage einer Unternehmung erhalten können. Deshalb darf in der GuV keine Saldierung von Aufwand und Ertrag erfolgen.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gibt es zwei Varianten: in Konto- oder in Staffelform. Für Kapitalgesellschaften ist jedoch für eine bessere Übersichtlichkeit die Staffelform vorgeschrieben. Geregelt wird dies in § 275 I HGB.
Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität muss gewahrt bleiben
Die einmal gewählte Darstellungsform muss übrigens von allen Unternehmen beibehalten werden (Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität bzw. –stetigkeit). Damit ist die Vergleichbarkeit verschiedener Zeiträume besser möglich.
§ 276 HGB regelt weitere Bestandteile einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wie Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, außerplanmäßige Abschreibungen oder außerordentliche Erträge sowie außerordentliche Aufwendungen.
Doppelte Buchführung als unverzichtbarer Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung
Sie ist bei der Finanzbuchhaltung (FiBu) unverzichtbar: die doppelte Buchführung. Unter diesem Begriff ist das System der kaufmännischen Buchführung nach § 238 HGB zu verstehen.
Für die doppelte Buchführung ist es wichtig, dass jeder Buchung auf der einen Sollseite der Bilanz eine zweite Buchung auf der Habenseite der Bilanz gegenüberstehen muss. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 242 III HGB.
Die Finanzbuchhaltung in Unternehmen
Große Unternehmen haben meist eine eigene Buchhaltung. Diese nimmt beispielsweise die täglichen Buchungen vor, erstellt die Tagesbilanz oder übernimmt Aufgaben wie die Lohnbuchhaltung. In kleineren Unternehmen ist es dagegen üblich, die Finanzbuchhaltung an ein fachlich versiertes Unternehmen auszulagern.
Die externe Finanzbuchhaltung erfüllt die gleichen Aufgaben wie ein interner Bereich. Sie übernimmt ebenfalls die Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.
Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben einer Finanzbuchhaltung benötigen Unternehmen spezielle Finanzbuchhalter. Diese verfügen über eine Ausbildung als Finanz- oder Lohnbuchhalter. Gute Finanzbuchhalter zu finden ist heute nicht einfach.